BUNDESGLEICHBEHANDLUNGSGESETZ: Paradigmenwechsel in der österreichischen Frauen- und Gleichstellungspolitik

Faika El-Nagashi (dieGrünen) erklärt auf X (ehem. Twitter) was es damit auf sich hat und warum sie der Abstimmung ferngeblieben ist.

— Ende Vorschau —

Einordung von Faika El-Nagashi

Text kopiert mit freundlicher Genehmigung von Faika. Hier kann der Original-Thread auf X nachgelesen werden.

Heute wurde ein Paradigmenwechsel in der österreichischen Frauen- und Gleichstellungspolitik im #OeNR beschlossen – ausgerechnet im Bundesgleichbehandlungsgesetz. Warum ich der Abstimmung fern geblieben bin und was das bedeutet: THREAD
Siehe Abb 1

Gleichstellung und Gleichbehandlung „von Frauen und Männern“ wird abgeschafft und lautet ab nun „aufgrund des Geschlechts“. Wobei lt. Erläuterungen Geschlecht folgendes meint: Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrollen.

In den Erläuterungen finden sich Definitionen für diese Begriffe. Geschlecht = „biologische und soziale Dimensionen“. Mit „Geschlechtsmerkmalen“ sollen nun männliche, weibliche und intergeschlechtliche Personen (DSD) gemeint sein.
Siehe Abb 2

Geschlechtsidentität meint, wie wir wissen, die eigene innere Verfasstheit („eigenes psychisches Empfinden“), ebenso Geschlechtsausdruck („individuelle Manifestation der Geschlechtsidentität) und die Geschlechterrolle… nun… sorry, das kann ich beim besten Willen nicht fassen…
Siehe Abb 3

Wir sind nun also bei der Abkehr von einem biologischen Begriff von Geschlecht und einem objektiv-faktischen Bezug zu Männern und Frauen, hin zu einer subjektiven und von Außen nicht feststellbaren Selbstwahrnehmung mit allen möglichen Ausdrucksformen gekommen.

Es sind völlig unbestimmte und untaugliche Gesetzesbegriffe, die keine kategoriale Fassung ermöglichen. Wir brauchen aber Kategorien für effektiven Diskriminierungsschutz. Und um etwaige Interessenskonflikte zu verstehen.

Das Gesetz bezieht sich also nicht mehr auf Frauen, sondern auf eine nicht näher definierte Zahl von individuell empfundenen Geschlechtern (inkl. allem, was dazu gehört).

Es gibt keine Klärung der Zahl der Geschlechter, deren Diskriminierung ab nun verhindert werden soll; keine Definition der Begriffe, die eingeführt werden. Geschlechtsausdruck ist eine individuelle Art, dem eigenen Geschlecht Ausdruck zu geben. So individuell, wie Menschen.

Als rechtliche Kategorie nicht brauchbar. Ebenso Geschlechterrolle: soziale Rollen und Erwartungen an Männer und Frauen, die sich über Zeit und Kontext ändern. Es ist nicht möglich, Gleichbehandlung auf Grund von Geschlechterrollen vorzuschreiben.

Manche sind konservativ, andere im Umbruch, manche werden übernommen, andere abgelehnt. Es ist keine brauchbare Kategorie.

Es gibt biologisch zwei Geschlechter: Männer und Frauen. Rechtlich gibt es für intergeschlechtliche Menschen bereits die Möglichkeit, sich in dritter Personenstandskategorie als „divers“ oder „inter“ zu bezeichnen.

Dies macht den Bedarf an Diskriminierungsschutz von Frauen nicht obsolet. Das ist mit dieser Novelle nicht mehr gegeben. Es ist Self-ID durch die Hintertüre, mit allen Interessenskonflikten und Folgen davon – und deswegen bin ich der heutigen Abstimmung fern geblieben.

Zur Klarstellung: Diese Änderung wurde als Teil einer großen Dienstrechtsnovelle eingebracht. Es war nicht möglich gegen einzelne Teile zu stimmen. Es geht nicht um Self-ID im Personenstand, sondern um die Neudefinition von Geschlecht als Self-ID in einem Gleichbehandlungsgesetz.

Abb 1
Abb 2
Abb 3

Screenshots des THREADS auf X:

Fortsetzung Thread Spalte 2:

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