Daten & Statistiken
Eine fortschrittliche Gesellschaftspolitik braucht genaue, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten, um die Unterschiede im Leben von Frauen und Männern zu begreifen. Statistiken versorgen unter anderem Wissenschaft und Politik mit „facts of life“. Sie veranschaulichen geschlechtsbezogene Zahlen, Daten und Fakten in wesentlichen Bereichen des Lebens.
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Eine fortschrittliche Gesellschaftspolitik braucht genaue, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten, um die Unterschiede im Leben von Frauen und Männern zu begreifen. Statistiken versorgen Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung mit „facts of life“. Sie veranschaulichen geschlechtsbezogene Zahlen, Daten und Fakten in wesentlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Einkommen und Erwerbstätigkeit. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Leben von Frauen und Männern aufgezeigt. Die Wirkung politischer Maßnahmen und Ziele wird erst durch Statistiken messbar.
Wenn es nach dem Willen der „Initiative Genderklage“ geht, wird der Geschlechtseintrag auf Wunsch vollkommen aus dem Zentralen Personenstandsregister entfernt. Mit diesem Ziel befindet sich derzeit die Klage einer Einzelperson, die sich selbst seit kurzem offiziell als „nicht-binär“ (weder Frau noch Mann) bezeichnen darf, auf dem Weg zu den Höchstgerichten. Sie stellt infrage, ob der Staat das Geschlecht der Bürgerinnen und Bürger überhaupt erfassen muss. Geschlecht wird in diesem Verständnis als wandelbar und fließend gedeutet, als völlig unabhängig von körperlichen Gegebenheiten. Deshalb soll der Eintrag selbstbestimmt wählbar und änderbar sein oder wahlweise ganz entfallen. Geschlecht wird als „gefühlte Identität“ betrachtet, und nicht mehr als Tatsache.
Wo liegt das Problem?
Datenerhebungen zum Thema Geschlecht werden zunehmend ungenau durch die Vermischung von Geschlecht, Gender und Gender-Identität (Geschlechtsidentität). Die Darstellung gesellschaftlicher Entwicklungen und das Einwirken auf bestehende Probleme werden dadurch schwieriger bis unmöglich.
In Belgien zum Beispiel ist seit fünf Jahren ein Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es erlaubt der Bevölkerung, die amtliche Geschlechtszuschreibung selbst festzulegen. Seither gibt es dort keine öffentlich zugängliche geschlechtsbezogene Gewaltstatistik mehr, keine vollständige Erhebung von häuslicher Gewalt und von Femiziden (Frauenmorde aufgrund des Geschlechts).
Österreich stellt intersexuellen Personen sechs Geschlechtszuschreibungen zur Wahl. Menschen mit einer diagnostizierten Variation der Geschlechtsentwicklung können zwischen weiblich, männlich, offen, inter, divers und ohne Geschlechtseintrag auswählen. Diese angeborene, oft genetisch bedingte Kondition, betrifft geschätzt 0,2-0,5% der Gesamtbevölkerung.
Lückenhafte Information durch Medien und eine Art vorauseilender Gehorsam gepaart mit dem Wunsch, Fortschrittlichkeit zu vermitteln, erzeugen den Eindruck, diese Wahlmöglichkeiten stünden allen Menschen offen. Von Anmeldungen auf Handelsplattformen im Internet über Kundenbefragungen bis hin zu amtlichen Formularen werden diese sechs Geschlechtszuschreibungen ohne zusätzliche Erklärungen angeboten und nach Belieben gewählt. Das mündet in Verwirrung bei Behörden und verfälscht die Datenlage.
Auch die „Initiative Genderklage“ baut auf der Regelung für intersexuelle Personen auf. Auf Wunsch sollen alle Menschen den amtlichen Geschlechtseintrag ändern oder streichen können.
Im Gegensatz dazu fordert die Klimakonferenz in ihren Abschlussberichten vor allem von Ländern des globalen Südens eine bessere Erfassung geschlechtsbezogener Daten, besonders Frauen betreffend. Schließlich sind die Verteilung von wirtschaftlichen und politischen Möglichkeiten, der Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung und die Sicherheitslage im jeweiligen Land entscheidende Maßzahlen für Gegenwart, Entwicklung und Zukunft.
INDEX Auszug (Seite Bundeskanzleramt):
Frauen und Männern werden in der Gesellschaft verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Eigenschaften und Aufgaben zugeschrieben. Vieles davon sind Stereotypisierungen, Vermutungen, Vorurteile und Traditionen. Und damit keine Grundlage für konstruktive, lösungsorientierte Politik und zielgerichtetes, effizientes Verwaltungshandeln.
Gerade für die Wirkungsorientierung, die die Frage stellt, wie das Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und erzielter Wirkung ist, sind Zahlen, Daten und Fakten eine unerlässliche Voraussetzung. Sie bilden die Grundlage für die Festlegung von Zielen, Maßnahmen und vor allem von Indikatoren, die die Wirkungen erst messbar machen.
Um die kontinuierliche geschlechterdifferenzierte Datenerhebung und Datenauswertung in Österreich weiter voranzutreiben, wird jährlich ein Bericht zur Verfügung gestellt. Er gibt einen Überblick über geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten in wesentlichen Bereichen wie Bildung, Einkommen und Erwerbstätigkeit und beleuchtet das Geschlechterverhältnis aus unterschiedlichen Perspektiven. Einerseits indem Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Lebensrealitäten von Frauen und Männern aufgezeigt werden. Zum anderen, indem unterschiedliche Situationen von Frauen – wie beispielsweise von Alleinerzieherinnen, Pensionistinnen oder Frauen in Führungspositionen – sichtbar gemacht werden.
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