Strafvollzug
In Österreich sind Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser als Männer- oder Frauenanstalten zu führen oder so, dass die in derselben Anstalt angehaltenen männlichen und weiblichen Gefangenen voneinander getrennt sind.
In Österreich sind Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser als Männer- oder Frauenanstalten zu führen oder so, dass die in derselben Anstalt angehaltenen männlichen und weiblichen Gefangenen voneinander getrennt sind.
Wie mit Transsexuellen in nach Geschlecht getrennten Räumen umgegangen wird, variiert. Laut Justizministerium handelt es sich dabei um eine „besonders vulnerable Personengruppe“, weshalb im Einzelfall entschieden werde, ob jemand in ein Gefängnis für Männer oder Frauen kommt. Insgesamt befinden sich mit Stand 2022 drei „Trans-Personen“ in Österreich in Haft.
Im Jahr 2016 hat sich eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dem Thema Transsexualität in Haft beschäftigt. Im „Kurier“ wurde zu diesem Zeitpunkt über einen Fall berichtet, bei dem einem Insassen erstmals das Recht auf geschlechtsangleichende Maßnahmen zugesprochen wurde. Zwei bis drei weitere Personen in Haft hätten ebenfalls den Wunsch zur Geschlechtsangleichung geäußert. Die Arbeitsgruppe hatte das Ziel im Strafvollzug Standards zu schaffen, um die Betreuung, Behandlung und Unterbringung dieser Menschen sicherzustellen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind nicht bekannt.
Wo liegt das Problem?
In Großbritannien gibt es zum Thema schon länger öffentliche Debatten. Dabei geht es unter anderem darum, dass das biologische Geschlecht in der Kriminalstatistik geführt werden muss, da es sonst zu massiven Verfälschungen öffentlicher Daten kommt. So soll es sich bei einem signifikanten Teil der Sexualstraftäter in Gefängnissen um “Transfrauen”, also um transidentifizierte Männer, handeln. Laut UK-Justizministerium wurden 2019 von 163 “Transgender”-Insassen, 81 wegen einer Sexualstraftat verurteilt.
Im Jänner 2023 wird berichtet, dass es in schottischen Gefängnissen mehr „Transfrauen“ als in England und Wales zusammen gibt. Da die Hälfte der betreffenden Personen erst nach ihrer Verurteilung oder Inhaftierung den Wunsch nach einer Transition äußert, liegt der Schluss nahe, dass es sich um eine strategische Entscheidung handelt, um in ein Frauengefängnis verlegt zu werden. Aus all diesen Gründen hat die Regierung zuletzt entschieden, dass inhaftierte Männer, die sich als Frauen identifizieren und die noch ihre männlichen Genitalien haben ODER wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, nicht in Frauengefängnissen untergebracht werden dürfen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.